Die Stiftung Lebenshilfe Donau-Ries bietet uns einen zusätzlichen finanziellen Rückhalt für unsere Arbeit, neben der Finanzierung durch die Kostenträger und direkten Spenden an unsere Einrichtungen. Seit ihrer Gründung im Jahr 1996 dient diese Stiftung als zusätzliche finanzielle Absicherung für die Aktivitäten der Lebenshilfe. Wir garantieren eine zielgerichtete Verwendung und die nachhaltige Zweckerfüllung der ihr anvertrauten Mittel ausschließlich im Landkreis Donau-Ries.
Die Stiftung Betreuungswerk setzt sich darüber hinaus insbesondere für ältere Menschen mit Behinderung und deren Teilhabe ein.
Der Schwerpunkt der Stiftung Lebenshilfe liegt in der Förderung erwachsener Menschen mit einer geistigen oder seelischen Behinderung, die aufgrund ihrer Biographie auf den Schutz von Familie und Angehörigen verzichten müssen.
Genügen die eigenen oder öffentlichen Mittel nicht, um dem erhöhten Bedarf an Unterstützung von Menschen mit Behinderung gerecht zu werden, wird die Stiftung Lebenshilfe aktiv.
Die Stiftung bietet gezielte Einzelfallhilfen wie z.B. durch die Anschaffung notwendiger Dinge zur Unterstützung der Tagesstruktur oder durch Finanzierung von Freizeitgestaltungen, die ohne zusätzliche Förderung nicht möglich wären.
Außerdem unterstützt die Stiftung die Betreuten der Lebenshilfe mit Zuschüssen
Spendenkonto:
Stiftung Lebenshilfe Donau-Ries
Raiffeisen-Volksbank Ries e.G.
BIC: GENODEF1NOE
IBAN: DE63 7206 9329 0000 5500 00
Eine Zustiftung aus Geld oder Sachleistungen (z.B. Immobilien, Schmuck, Kunstwerke) erhöht dauerhaft das Grundstockvermögen unserer Stiftung Lebenshilfe Donau-Ries und wird langfristig angelegt. Die Zustiftung bleibt in ihrer Einlagehöhe unverändert bestehen. Nur mit den Mitteln aus dem Anlageertrag bestreiten wir unsere gemeinnützigen Ziele und Aufgaben. Das Grundstockvermögen der Stiftung Lebenshilfe darf nicht angetastet werden!
Natürlich können Sie uns gerne auch mit Spenden unterstützen. Spenden werden von uns zeitnah für den Stiftungszweck verwendet. Gelegenheiten für Spenden bieten sich immer wieder, zum Beispiel an Weihnachten, bei Hochzeiten oder anderen festlichen Anlässen.
Die Geburtstagsspende wäre eine engagierte Möglichkeit Festtagsfreude weiterzugeben, z.B. an Menschen mit Behinderung.
Anlässlich eines Trauerfalls kann die Grabspende eine positive Alternative zu Kranz oder Gebinden sein. Gutes zu tun kann gerade in solch schweren Stunden ein Lichtblick und Trost sein.
Im Rahmen Ihres Testaments können Sie dafür sorgen, dass Ihr Nachlass, in einer Höhe die Sie bestimmen, Menschen mit Behinderung dient. Durch Ihre Hilfe schaffen Sie einen bleibenden Wert, der unseren Stiftungszweck – auch über das eigene Leben hinaus – dauerhaft zu Gute kommt. Bei Angabe eines Verwendungszwecks versichern wir Ihnen die direkte Verwendung der Mittel ganz in Ihrem Sinn.
Die Stiftung Lebenshilfe Donau-Ries ist vom Finanzamt Nördlingen als mildtätig anerkannt und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Ihre Zuwendung ist dadurch von der Erbschafts und Schenkungssteuer befreit, d.h. Ihre Unterstützung kommt in vollem Umfang genau dort an, wo sie benötigt wird. Für Ihre Zuwendung erhalten Sie von uns selbstverständlich eine Spendenquittung. Wichtig ist, dass Sie Name und Adresse angeben, sofern Sie eine Zuwendungsbescheinigung wünschen.
Alle Informationen zur Stiftung stehen hier zum Download für Sie bereit.