Die Lebenshilfe Donau-Ries nimmt am Modellprojekt Kurzzeitbetreuung des Bezirks Schwaben teil und bietet einen dauerhaft zur Verfügung stehenden Platz für Kurzzeitbetreuung für Kinder mit Behinderung in der inklusiven Wohneinrichtung für Kinder und Jugendliche in Oettingen an.
Die Kurzzeitbetreuung für behinderte Menschen und Kinder mit Behinderung ist eine Leistung der Teilhabe nach dem SGB IX mit ergänzenden Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. Die Kurzzeitbetreuung soll betreuende Angehörige von behinderten Menschen vorübergehend entlasten.
Die Kurzzeitbetreuung kann für geplante Abwesenheitszeiten oder auch bei einer akuten Notfallsituation der Angehörigen in Anspruch genommen werden.
Im Rahmen der Kurzzeitbetreuung ziehen Kinder mit Behinderung für einige Tage oder Wochen in eine unserer Einrichtungen und werden dort rund um die Uhr betreut.
Die betreuenden Angehörigen können in der Zeit der Aufenthalte in unserer Wohneinrichtung Kraft tanken. Für die Menschen, die die Kurzzeitbetreuung nutzen, ist diese Zeit eine bereichernde Abwechslung mit neuen Kontakten in einem anderen Umfeld.
Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung.
Nicht untergebracht werden können Kinder und Jugendliche:
mit primärem Suchtverhalten
Für Kinder und Jugendliche werden die durch die Pflegekasse ungedeckten Kosten wie bisher durch den zuständigen Kostenträger übernommen (Maßnahme-, Grund- und Investitionskostenpauschale).
Bei der Leistungsgewährung für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr enthält die Leistung neben den Kosten für die Kurzzeitbetreuung auch den Lebensunterhalt in der jeweiligen Einrichtung. Deshalb ist von den Eltern ein Kostenbeitrag für die häusliche Ersparnis zu leisten. Die Einsparungen werden individuell ermittelt und orientieren sich der Höhe nach an den Regelbedarfsstufen der Sozialhilfe. Nach § 142 SGB IX beträgt dieser Kostenbeitrag derzeit pauschal 4,00 € pro Tag, maximal jedoch 32,47 Euro pro Maßnahme.
Wenn das Kind sonst auch eine Tagesstätte besucht und die Eltern bereits für die Teilnahme am Mittagessen dort einen Kostenbeitrag leisten, dann entfällt der Kostenbeitrag für die Kurzzeitbetreuung.
Mehr Informationen gibt es auf der Internetseite des Bezirks Schwaben